Selbstzahler*innen

Psychotherapie

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu finanzieren. In diesem Fall wird ein Behandlungsvertrag direkt zwischen der Klientin/ dem Klienten und der Praxis abgeschlossen, wodurch alle weiteren Formalitäten entfallen. Der Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für eine reguläre 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung betragen nach der GOP-Ziffer 870 bei einem üblichen Steigerungssatz von 2,8  122,40€.

Supervision & Coaching für Lehrkräfte

Nicht immer erfordern aktuelle Probleme oder Beschwerden eine psychotherapeutische Behandlung. So können beispielsweise Schwierigkeiten auf der Arbeit oder im interpersonellen Kontakt, sofern keine psychische Erkrankung diagnostiziert wird, auch im Rahmen einer Supervision oder eines Coachings bearbeitet werden. Diese werden jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen und müssen selbst gezahlt werden. Die Kosten für ein 50-minütiges Coaching/Supervision richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und betragen 122,40€. Supervision für Lehrkräfte im Referendariat oder während des Studiums wird zu einem reduzierten Stundensatz von 90€ angeboten, hierfür ist ein Ausbildungsnachweis zu erbringen.


 




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