Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen erstatten üblicherweise die Kosten für Psychotherapie, wenn dies in Ihrem Tarif mitversichert ist. Dennoch variieren die genauen Konditionen bei verschiedenen Versicherungen. Bitte überprüfen Sie daher vor Therapiebeginn die folgenden Punkte in Ihrem Versicherungsvertrag oder direkt bei Ihrer Versicherung:

1. Enthält Ihr Vertrag Leistungen für Psychotherapie?
2. Wie viele Therapiestunden sind vorgesehen?
3. Werden die Kosten vollständig oder nur teilweise erstattet? Falls die Kosten nur teilweise erstattet werden, fragen Sie nach bis zu welcher Höhe diese getragen werden. 
4. Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?


Die Abrechnung der Leistungen für Privatversicherte erfolgt nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten nur teilweise übernehmen, müssen Sie den Differenzbetrag selbst tragen.





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